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Freie Plätze für Ausbildung und duales Studium
Noch bis zum 01. Juni bzw. 01. Juli 2025 haben kurzentschlossene Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich für eine Ausbildung zum Finanzwirt (m/w/d) oder für ein duales Studium zum Dipl. Finanzwirt (m/w/d) zu bewerben. Das Besondere daran? Die Bewerbung ist nun kurzfristig auch ohne vorab absolvierten „Beamten-Test“ (LPA-Verfahren) möglich.
Wer eine krisensichere und abwechslungsreiche Karriere sucht, ist bei der Bayerischen Steuerverwaltung genau richtig. Egal ob Ausbildung oder duales Studium – beide Wege bieten spannende Perspektiven. Besonders erfreulich: Der Einstieg ist jetzt noch einfacher, denn die bisher erforderliche Teilnahme am „Beamten-Test“ (LPA-Verfahren) ist nicht mehr notwendig!
Ausbildung zum Finanzwirt (m/w/d)
In nur zwei Jahren werden die Auszubildenden an der Landesfinanzschule Bayern sowie an einem bayerischen Finanzamt zu echten Steuerprofis. Die Theoriephase findet in Ansbach oder Dinkelsbühl statt, wo eine kostenlose Unterkunft gestellt wird. Die Praxis wird direkt am Finanzamt angewandt, das flexibel gewählt werden kann.
Neben einer attraktiven Vergütung und 30 Tagen Urlaub profitieren die Teilnehmer*innen von flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit oder Homeoffice. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wartet in der Regel eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis – ein krisensicherer Arbeitsplatz ist damit garantiert.
Eckdaten zur Ausbildung
- Starttermin: 1. September 2025
- Bewerbungsfrist: 1. Juni 2025
- Vergütung: 1.509 € brutto/Monat plus Weihnachtsgeld
- Urlaub: 30 Tage/Jahr
- Arbeitszeit: Flexible Modelle (z. B. Homeoffice und Gleitzeit)
Besonderheit: Keine Teilnahme am „Beamten-Test“ erforderlich
Voraussetzungen:
- Mittlerer Bildungsabschluss oder qualifizierender Hauptschulabschluss
- Mindestnoten „ausreichend“ in Deutsch und Mathematik
Ansprechpersonen zum Einstellungsverfahren:
Frau Steidl, Telefon 0911 991-1915 und Frau Koch, Telefon 0911 991-1914
Ablauf der Bewerbung:
Ein Bewerbungsanschreiben ist nicht nötig!
Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juni 2025.
Hier können die Daten eingereicht werden:
» zum Bewerbungsportal
Auf der Website “Bayerisches Landesamt für Steuern” gibt es » Weitere Informationen
Duales Studium zum Diplom-Finanzwirt (m/w/d)
Wir bieten noch freie Studienplätze mit Beginn zum 1.10.2025 an!
Für alle, die Theorie und Praxis optimal verbinden möchten, ist das duale Studium ideal. In drei Jahren werden die Studierenden an der Hochschule für den Öffentlichen Dienst (Herrsching oder Kaufbeuren) und an einem bayerischen Finanzamt umfassend ausgebildet. Auch hier gehört eine kostenlose Unterkunft während der Theoriephase dazu.
Das duale Studium bietet nicht nur eine hervorragende Ausbildung, sondern auch attraktive Rahmenbedingungen: Eine faire Vergütung, 30 Tage Urlaub und flexible Arbeitszeitmodelle sorgen für eine gute Balance zwischen Studium und Freizeit. Nach Abschluss des Studiums steht einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis nichts im Wege.
Eckdaten zum Studium
- Starttermin: 1. Oktober 2025
- Bewerbungsfrist: 1. Juli 2025
- Vergütung: 1.563 € brutto/Monat plus Weihnachtsgeld
- Urlaub: 30 Tage/Jahr
- Arbeitszeit: Flexible Modelle (z. B. Homeoffice und Gleitzeit)
- Besonderheit: die Bewerbung ist nun kurzfristig auch ohne vorab absolvierten „Beamten-Test“ (LPA-Verfahren) möglich
- Voraussetzungen:
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder gleichwertiger Abschluss
- Mindestnoten „ausreichend“ in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache.
Ansprechpersonen zum Einstellungsverfahren:
Frau Schreiner, Telefon 0911 991-1911 und Frau Graf, Telefon 0911 991-1912
Ablauf der Bewerbung:
Ein Bewerbungsanschreiben ist nicht nötig!
Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juli 2025.
Hier können die Daten eingereicht werden:
» zum Bewerbungsportal
Auf der Website “Bayerisches Landesamt für Steuern” gibt es » Weitere Informationen
und weitere Informationen über » Karrierechancen
Wir begrüßen Bewerbungen aller Interessierten, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung und sexueller Identität. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Einstellungen können nur bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen erfolgen.